Corona - Masken

Endlich ist der Sommer da und die Temperaturen erreichen auch in den Klassenzimmern Werte, die das Tragen der "Mund-Nasen-Bedeckung" sehr beschwerlich werden lassen. 

Um hier Entlastung zu schaffen und Einschränkungen durch die Corona-Verordnung baldmöglichst wieder zurückzunehmen, hat das Ministerium die Schulen darüber informiert, 

  • dass auf das Tragen einer Maske im Freien verzichtet werden kann, wenn die Inzidenz im Landkreis seit mehr als 14 Tagen unter 50 gesunken ist, und...
  • ... dass keine Masken in den Klassenzimmern getragen werden müssen, wenn die Inzidenz dauerhaft unter 35 liegt und seit mind. 14 Tagen kein positiver PCR-Befund in der Schule aufgetaucht ist.

Auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen (Fluren, Foyer, etc.) bleibt das Tragen einer entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung jedoch weiterhin verpflichtend

Es ist der Schulleitung in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, dass die Entbindung von der Pflicht zum Tragen einer Maske dennoch das Tragen einer Maske ausdrücklich erlaubt

Wer sich ohne Maske im Klassenzimmer - gleichwohl ob Schüler*in oder Lehrer*in - Sorgen um eine potentielle Infektion und deren Weiterverbreitung macht, darf die Maske natürlich weiterhin tragen. 

Es ist außerdem noch nicht klar, welche Quarantäneregelungen sich ergeben, wenn dennoch eine Infektion auftreten sollte und in den Räumen keine Masken getragen wurden. 

Der genaue Wortlaut des Schreibens ist hier nachzulesen


Zuletzt geändert: Freitag, 18. Juni 2021, 20:57