FFP2-MaskeAb Montag, 18.10. gilt eine neue Corona-Verordnung Schule, die im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Maskenpflicht mit sich bringt. Für Schülerinnen und Schüler entfällt damit die Pflicht zum Tragen einer Maske, solange sie sich am Platz befinden und nicht bewegen. Wird der Sitzplatz verlassen, um beispielsweise zur Tafel oder zum Waschbecken zu gehen, so muss die Maske für diesen Weg wieder aufgesetzt werden. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske auf allen Verkehrsflächen (Flure, Foyer, Toiletten, usw.) und sobald der Abstand von 1,5 Meter nicht verlässlich eingehalten werden kann. In den Pausen kann auf dem Schulhof die Maske abgenommen werden, wobei auch hier durch das Essen und Trinken auf einen entsprechenden Abstand geachtet werden muss. 

Für Lehrkräfte und weitere am Unterricht teilnehmende Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske, sobald ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

Im Falle, dass die sogenannte "Alarmstufe" ausgerufen würde, gilt die Maskenpflicht wieder generell. Dies ist auch für Klassen der Fall, in denen eine Corona-Infektion aufgetreten ist. Hier gilt analog zur täglichen Testpflicht gleichfalls wieder die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. 

Weiter Informationen zu besonderen Regelungen können Sie dem  Originalschreiben des Ministeriums hier entnehmen. 


Zuletzt geändert: Sonntag, 17. Oktober 2021, 21:13