Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der vierten Grundschulklassen.

Auch in diesem Schuljahr werden wir das bisher übliche Anmeldeverfahren der aktuellen pandemischen Situation anpassen und somit einen persönlichen Vor-Ort-Termin nur in Ausnahmefällen stattfinden lassen.

Bitte packen Sie alle für die Anmeldung notwendigen Unterlagen (siehe Links weiter unten) in ein DinA4-Kuvert und lassen uns diese bis zum 08.03.2022 per Post zukommen oder werfen es in unseren Briefkasten am Haupteingang. Wir werden die Anmeldungen dann ab dem Folgetag sichten und gegebenenfalls mit Ihnen direkten Kontakt aufnehmen.

Sollten Sie, entgegen unserer allgemeinen Empfehlung, Ihr Kind mit einer Werkrealschulempfehlung bei uns anmelden wollen, müssen Sie mit uns ein verbindliches Beratungsgespräch führen. Vereinbaren Sie dazu über das Sekretariat (07221 806-611 oder poststelle@lvkrealschule.sinzheim.de) vorab einen Termin. Dieser wird an den ursprünglichen Anmeldetagen stattfinden (09. und 10.03.2022).

Zusatzinformation zum besonderen Beratungsverfahren:

Auch Eltern, die das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von Ihnen gewünschten Schule anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist. Sie können dann bei Bedarf bis 01.04.2022 noch eine Ummeldung vornehmen.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

1. Schul-Aufnahmebogen (bitte ausdrucken und ausfüllen) – Hinweise zum Sorgerecht beachten und bitte auf Blatt 3 die Unterschrift nicht vergessen.

2. Fragebogen zur Anmeldung (bitte ausdrucken und ausfüllen)

3. Die Blätter 3 und 4 der Grundschulempfehlung (erhalten Sie von Ihrer Grundschule)

4. Dokumentation über den Nachweis der Masernschutzimpfung im Original. Einige Grundschulen geben diese mit der Grundschulempfehlung an die Eltern aus. Sollte jedoch noch keine Dokumentation erfolgt sein, muss dies noch bei uns nachgeholt werden. Bringen Sie dazu am ersten Schultag (Tag der Einschulung; 13.09.2022) den entsprechenden Nachweis (siehe „Informationsschreiben zum Masernschutz“) direkt mit.

5. Sorgerechtsregelungen:

      • Alleiniges Sorgerecht: Bitte Nachweis beifügen, der belegt, dass dieses vorliegt.
      • Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: Bitte Vollmacht für die Anmeldung an unserer Schule des getrenntlebenden Elternteils beifügen (formlos).
      • Bei Erziehungsberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht, die zusammenleben, genügt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

6. Ggfs. Bestellung ScoolCard. Um eine etwaige Zuschussberechtigung durch den Landkreis zu prüfen, ist es erforderlich, den Antrag vollständig ausgefüllt im Sekretariat abzugeben und nicht direkt an den KVV zu senden. Wir übernehmen die Überprüfung und die Weiterleitung.

Verlinkte Informationen für Sie:

Bitte beachten Sie: Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Schule anmelden!

Wenn Sie bis 11. April 2022 nichts von uns gehört haben, ist Ihr Kind automatisch an unserer Schule angenommen.

Weitere Informationen in schriftlicher Form erhalten Sie bis spätestens zum Ende des aktuellen Schuljahres.

Zuletzt geändert: Donnerstag, 10. Februar 2022, 15:55