An die
Schulen und Schulkindergärten in
öffentlicher und privater Trägerschaft
in Baden-Württemberg

Nachrichtlich z. K.:

- Dienststellen der Kultusverwaltung
- OSAB und USAB zur Weiterleitung an die Privatschulen
- Trägerverbände
- sowie weitere Adressaten

Im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Öffentlichkeitsarbeit – informieren wir Sie:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vorabinformationen des Deutschen Wetterdienstes weisen auf potenzielle Unwetterlagen, insbesondere auch auf Orkanböen, in Teilen von Baden-Württemberg für Mittwochabend und Donnerstag hin. Für den Schulbetrieb am Donnerstag, 17. Februar 2022, gibt das Kultusministerium deshalb folgende Hinweise:

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte vorwiegend in den von einer amtlichen Unwetterwarnung betroffenen Landkreisen können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen. Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.

 

Die betroffenen Landkreise finden Sie unter: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_landkreise/warnWetter_node.html.

Stand Mittwoch, 16 Uhr, handelt es sich dabei um folgende Landkreise:

•             Stadtkreis Baden-Baden

•             Landkreis Rastatt

•             Landkreis Calw

•             Ortenaukreis

•             Landkreis Freudenstadt

•             Landkreis Rottweil

•             Landkreis Emmendingen

•             Schwarzwald-Baar-Kreis

•             Landkreis Lörrach

•             Landkreis Waldshut

•             Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

•             Stadtkreis Freiburg

Zuletzt geändert: Mittwoch, 16. Februar 2022, 19:56