Elterninformationen
Abschlussprüfung
Informationen zur Abschlussprüfung an der Realschule: Download
Befreiung
Regeln für den Antrag auf Befreiung:
Auszug aus dem Gesetzestext der Schulbesuchsverordnung (Fettmarkierungen sind von mir eingebracht):
"Schüler werden vom Sportunterricht teilweise oder ganz befreit, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Von
der Teilnahme am Unterricht in einzelnen anderen Fächern oder von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen
können Schüler nur in besonders begründeten Ausnahmefällen vorübergehend oder
dauernd ganz oder teilweise befreit werden. (...) Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt.
(...) Der Antrag auf Befreiung ist zu begründen. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist
für Befreiung bis zu sechs Monaten ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. (...) Über die Befreiung
von einer Unterrichtsstunde (...) entscheidet der Fachlehrer, von einer
sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung der Klassenlehrer. In den übrigen
Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter.
Näheres dazu siehe in der
Schulbesuchsverordnung.
Benotungsregeln
Einen Überblick über die Benotungen in den einzelnen Fächern an der Lothar-von-Kübel-Realschule finden Sie hier zum Download.
Beratungslehrerin an unserer Schule
"Wenn die Schule zum Problem wird..." - Die Beratungslehrerin unserer Schule ist Frau Margit Surmund. Kontakt: 07227 / 95 440 (Sekretariat RS Rheinmünster)
Beurlaubungen
Regeln für den Antrag auf Beurlaubung:
Auszug aus dem Gesetzestext der Schulbesuchsverordnung (Fettmarkierungen sind von mir eingebracht):
"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und
nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten (...) zu
stellen. (...) Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, daß der versäumte Unterricht ganz
oder teilweise nachgeholt wird. (...) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist (...)
[bei] bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen (...) der Klassenlehrer, in den
übrigen Fällen der Schulleiter."
Mögliche Beurlaubungsgründe siehe in der Schulbesuchsverordnung.
Elternbrief WBS
Informationsschreiben der Schulleitung zu Praktika im Rahmen des Faches WBS: Download
Ganztagsangebot
- Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Ganztagsschule
GFS - Leitfaden
- Leitfaden zur Anfertigung einer GFS: Download
Haus- und Schulordnung
Infoflyer der LvK-Realschule
- Der neue Infoflyer der LvK-Realschule zum Download: Download
Krankheitsfall
Vorgehen bei Krankmeldungen § 2 Schulbesuchsverordung
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der
Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen
(Entschuldigungspflicht).
Anmerkung der Schule: Sagen Sie bitte einem Mitschüler Bescheid, der Ihr Kind beim Lehrer der ersten Stunde
entschuldigt oder schreiben Sie uns eine E-Mail/Fax.
Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder
schriftlich zu erfüllen.
Im Falle fernmündlicher oder elektronischer Verständigung der Schule ist die schrift-liche Mitteilung binnen drei
Tagen nachzureichen.
(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer die Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Dasselbe Recht hat bei auffällig häufigen Erkrankungen im
Zweifelsfall der Schulleiter. Im Zweifelsfall kann der Schulleiter auch
die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.
Erstversorgung und Medikamente in der Schule
Die Erstversorgung bei Krankheit und Unfall in der Schule bezieht sich auf eine übliche Erste-Hilfe-Tätigkeit. Ist
ein Krankheitsbild oder eine Unfallsituation da, die ärztliche Hilfe erfordert, sind zunächst die Eltern der
Ansprechpartner (Arztwahl, Fahrt zum Arzt). Erreicht man die Eltern nicht, ist ein Transport zum Durchgangsarzt oder
in das Krankenhaus nötig bzw. die Einschaltung des Notarztes erforderlich.
Zur Erste-Hilfe-Leistung gehört nicht das Austeilen von Tabletten, auch nicht Schmerztablet-ten. Es kommt immer
wieder vor, dass Kinder bei Beschwerden vielfältiger Art nach einer Tablette fragen. Wir dürfen diesem Wunsch nicht
entsprechen. Wenn Kinder Beschwerden haben, die behandelt werden müssen, können die Eltern benachrichtigt werden.
Für Fälle, bei denen eine Tabletteneinnahme bei Beschwerden, Kopfschmerzen oder anderen Unpäss-lichkeiten auch daheim
üblich ist, liegt es in der elterlichen Verantwortung, ob dem Kind Tabletten mitgegeben werden oder nicht.
- Näheres dazu siehe in der Schulbesuchsverordnung.
- Informationsblatt zum Vorgehen im Krankheitsfall: Download
Blanko-Entschuldigungs-Formulare
- Entschuldigungsformular : Download
Schüler-Helfen-Schülern
- Hätten Sie gerne jemanden, der Ihrem Kind beim Hausaufgabenmachen über die Schulter schaut und dafür sorgt, dass ihm an der richtigen Stelle geholfen wird? An unserer Schule findet Nachhilfe durch das Projekt Schüler-Helfen-Schülern statt.
Schülerbeförderung, Erlass der Eigenbeteiligung
Die Vordrucke, mit welchen der Erlass des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten beantragt werden kann,
finden Sie: